Liebe PatientInnen

Ab dem 01.11.2024 tritt die Blankoverordnung in der Physiotherapie in Kraft. Diese Regelung bringt einige Veränderungen mit sich, die sowohl für PatientInnen als auch für PhysiotherapeutInnen von Bedeutung sind. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  1. Was ist die Blankoverordnung?
    Die Blanko VO wird ab dem 01.11.2024 von den Ärzt|innen ausgestellt und ermöglicht es PhysiotherapeutInnen, selbstständig über die Art, Dauer und Frequenz der Therapie zu entscheiden. Welche konkrete Therapieform angewendet wird und wie häufig die Behandlung erfolgt, wird direkt von den TherapeutInnen für Sie als PatientIn individuell festgelegt.
  2. Welche Vorteile bietet die Blanko VO?
    • Mehr Flexibilität und Individualität: Die TherapeutInnen können die Behandlung individueller an die Bedürfnisse der Patientinnen anpassen, ohne an starre Vorgaben der ÄrztInnen gebunden zu sein.
    • Blanko VO ist für die ausstellenden Ärzte budgetneutral (heißt: diese Verordnungen belasten nicht das Budget der Arztpraxis und können somit ohne finanziellen Nachteil für die Ärzte verordnet werden)
  3. Für welche Diagnosen gilt die Blankoverordnung?
    Die Ausstellung einer Blanko VO ist aktuell möglich bei fast allen Diagnosen rund um die Schulter.
  4. Was ändert sich für PatientInnen?
    Für PatientInnen bedeutet die Blankoverordnung in erster Linie mehr Flexibilität und eine noch effizientere Therapieplanung. Sie müssen keine zusätzlichen ärztlichen Verordnungen für eine Verlängerung der Therapie einholen und profitieren so von einem reibungsloseren Ablauf.

Fazit:
Die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie ab dem 01.11.2024 stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Eigenverantwortung und Fachkompetenz der Therapeut|innen dar. Die Neuerung schafft mehr Freiräume für eine individuelle Therapiegestaltung und kommt letztendlich den Patient|innen zugute.

Falls Sie eine Blankoverordnung erhalten, sprechen Sie uns doch bitte an.